Hallo zusammen.
Hier ist die Antwort des Datenschutzbeauftragen auf meine Anfrage:
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Sehr geehrter Herr Prezzi
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 24. Juli bezüglich der Vorratsdatenspeicherung bei Internetprovidern und danken Ihnen dafür.
Anders als es der WoZ-Artikel vom 16. Juli zur neuen IP-Richtlinie des ÜPF suggeriert, handelt es sich dabei nicht um eine gesetzliche Neuerung, sondern lediglich um eine technische Umsetzung der bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen. Das gegenwärtige BÜPF versteht unter Fernmeldediensten neben Telekommunikationsdienstleistern auch Internetprovider, weshalb für diese die selben Bestimmungen gelten wie z.B. für die Swisscom (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/index.html). Die in der Richtlinie geforderte Vorratsdatenspeicherung ist folglich sehr wohl mit dem schweizerischen Recht vereinbar.
Für die Überwachung des Internetverhaltens der Abonnenten ist zudem nach BÜPF eine richterliche Anordnung erforderlich (Art. 6 BÜPF), wobei das Gesetz die in Frage kommenden Delikte abschliessend aufzählt (Art. 3. Abs. 2 BÜPF).
In der Hoffnung Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben,
verbleiben wir mit freundlichen Grüssen
Francis Meier Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1, 3003 Bern Tel +41 31 324 75 92 Fax +41 31 325 99 96 francis.meier@edoeb.admin.ch www.derbeauftragte.ch
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Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi
COMsulting GmbH
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