Hallo zusammen.

 

Hier ist die Antwort des Datenschutzbeauftragen auf meine Anfrage:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Prezzi

Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 24. Juli bezüglich der Vorratsdatenspeicherung bei Internetprovidern und danken Ihnen dafür.

Anders als es der WoZ-Artikel vom 16. Juli zur neuen IP-Richtlinie des ÜPF suggeriert, handelt es sich dabei nicht um eine gesetzliche Neuerung, sondern lediglich um eine technische Umsetzung der bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen. Das gegenwärtige BÜPF versteht unter Fernmeldediensten neben Telekommunikationsdienstleistern auch Internetprovider, weshalb für diese die selben Bestimmungen gelten wie z.B. für die Swisscom (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/index.html). Die in der Richtlinie geforderte Vorratsdatenspeicherung ist folglich sehr wohl mit dem schweizerischen Recht vereinbar.

Für die Überwachung des Internetverhaltens der Abonnenten ist zudem nach BÜPF eine richterliche Anordnung erforderlich (Art. 6 BÜPF), wobei das Gesetz die in Frage kommenden Delikte abschliessend aufzählt (Art. 3. Abs. 2 BÜPF).

In der Hoffnung Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben,

verbleiben wir mit freundlichen Grüssen

Francis Meier
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Feldeggweg 1, 3003 Bern
Tel    +41 31 324 75 92
Fax   +41 31 325 99 96
francis.meier@edoeb.admin.ch
www.derbeauftragte.ch

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freundliche Grüsse

Claudio Prezzi

 

COMsulting GmbH

c/o Parkstudio

Else-Züblin-Str. 115

CH-8404 Winterthur

 

Tel. +41 52 222 45 05

Fax +41 52 222 45 35

info@comsulting.ch

www.comsulting.ch