Hallo zusammen.
Hier ist die Antwort des Datenschutzbeauftragen auf meine
Anfrage:
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Sehr
geehrter Herr Prezzi
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 24. Juli bezüglich
der Vorratsdatenspeicherung bei Internetprovidern und danken Ihnen
dafür.
Anders
als es der WoZ-Artikel vom 16. Juli zur neuen IP-Richtlinie des ÜPF
suggeriert, handelt es sich dabei nicht um eine gesetzliche Neuerung, sondern
lediglich um eine technische Umsetzung der bereits bestehenden rechtlichen
Bestimmungen. Das gegenwärtige BÜPF versteht unter Fernmeldediensten
neben Telekommunikationsdienstleistern auch Internetprovider, weshalb für diese
die selben Bestimmungen gelten wie z.B. für die Swisscom (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/index.html).
Die in der Richtlinie geforderte Vorratsdatenspeicherung ist folglich sehr wohl
mit dem schweizerischen Recht vereinbar.
Für
die Überwachung des Internetverhaltens der Abonnenten ist zudem nach
BÜPF eine richterliche Anordnung erforderlich (Art. 6 BÜPF), wobei das Gesetz
die in Frage kommenden Delikte abschliessend aufzählt (Art. 3. Abs. 2
BÜPF).
In
der Hoffnung Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben,
verbleiben
wir mit freundlichen Grüssen
Francis Meier
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Eidgenössischer
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1, 3003 Bern
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Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi
COMsulting GmbH
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