Ich denke nicht das Du was unterzeichnet hast. Komisch ist jedoch das die Post das als Gu verschickt.
Die Diskussion muss auf jedenfall Oeffentlich sein. Nur eben die ISP haben keine Lobby
-----Original Message----- From: Andreas Fink afink@list.fink.org Sent: Montag, 13. Juli 2009 16:47 To: Andre Oppermann oppermann@networx.ch Cc: Xaver Aerni xaerni@pop.ch; swinog@swinog.ch Subject: Re: [swinog] Vorratsdatenspeicherung
On 13.07.2009, at 00:31, Andre Oppermann wrote:
Xaver Aerni wrote:
Hallo zusammen, Das Bakom hat in dem letzten Monat ein Büchlein als Gerichtsurkunde verschickt, betreffend der Voratsdatenspeicherung. Was die Geräte können müssen etc.
...
Die Vorschrift ist ja eigentlich für die Katze. Und die Provider müssen für diese Lösung viel Geld in die Hand nehmen. Für 3 Monate sämtlichen Verkehr aufzuzeichnen. Braucht je nach Providergrösse sehr grosse Kapazitäten.
Du hast da ja eine lustige Diskussion gestartet. Das "Büchlein" wurde nicht als Gerichtsurkunde verschickt, sondern einfach als "Vertraulich".
Warum der Inhalt so vertraulich sein soll ist nicht ganz klar. Es ent- spricht den ETSI Vorgaben mit gewissen Anpassungen, bzw. Auswahl unter Varianten der Realisierung.
Auf alle Fälle ist mir da (noch) nichts zu Augen gekommen was uns zwingen würde für 3 Monate den gesamten Verkehr aufzuzeichnen. Wäre ja auch gar nicht umsetzbar. Auf Vorrat wird nicht mehr gespeichert als bisher schon. Neu ist die Möglichkeit einer Überwachungsschaltung eines xDSL Anschlusses. Vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Das heisst der gesamte Daten- verkehr eines xDSL Anschlusses muss in Echtzeit kopiert und an den DBA weiter geleitet werden. Eine solche Massnahme wird erst auf (richterliche) Anordnung gestartet. Nicht auf Vorrat. Zielgruppe sind ISP mit Endkunden an xDSL Anschlüssen (ADSL, VDSL, Cable, FTTH). Webhoster usw. sind nicht die Zielgruppe. Gegebenenfalls werden dort im Einzelfall gezielte Mass- nahmen ergriffen, wie z.B. die Installation eines Sniffers.
Wie gesagt, alles Standard-ETSI Lawful Intercept Zeugs. Was nicht heissen soll das es gut ist oder nicht schwierig zu implementieren ist.
PS: DBA, BAKOM und Lieferanten von den Lawful Intercept Lösungen lesen auch SWINOG.
Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf, dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?