Ich denke nicht das Du was unterzeichnet hast. Komisch ist jedoch das die Post das als Gu verschickt.
Die Diskussion muss auf jedenfall Oeffentlich sein. Nur eben die ISP haben keine Lobby
-----Original Message-----
From: Andreas Fink afink@list.fink.org
Sent: Montag, 13. Juli 2009 16:47
To: Andre Oppermann oppermann@networx.ch
Cc: Xaver Aerni xaerni@pop.ch; swinog@swinog.ch
Subject: Re: [swinog] Vorratsdatenspeicherung
On 13.07.2009, at 00:31, Andre Oppermann wrote:
Xaver Aerni wrote:
Hallo zusammen,
Das Bakom hat in dem letzten Monat ein Büchlein als Gerichtsurkunde
verschickt, betreffend der Voratsdatenspeicherung. Was die Geräte
können
müssen etc.
...
Die Vorschrift ist ja eigentlich für die Katze. Und die Provider
müssen
für diese Lösung viel Geld in die Hand nehmen. Für 3 Monate
sämtlichen
Verkehr aufzuzeichnen. Braucht je nach Providergrösse sehr grosse
Kapazitäten.
Du hast da ja eine lustige Diskussion gestartet. Das "Büchlein" wurde
nicht als Gerichtsurkunde verschickt, sondern einfach als
"Vertraulich".
Warum der Inhalt so vertraulich sein soll ist nicht ganz klar. Es ent-
spricht den ETSI Vorgaben mit gewissen Anpassungen, bzw. Auswahl unter
Varianten der Realisierung.
Auf alle Fälle ist mir da (noch) nichts zu Augen gekommen was uns
zwingen
würde für 3 Monate den gesamten Verkehr aufzuzeichnen. Wäre ja auch
gar
nicht umsetzbar. Auf Vorrat wird nicht mehr gespeichert als bisher
schon.
Neu ist die Möglichkeit einer Überwachungsschaltung eines xDSL
Anschlusses.
Vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Das heisst der gesamte
Daten-
verkehr eines xDSL Anschlusses muss in Echtzeit kopiert und an den DBA
weiter geleitet werden. Eine solche Massnahme wird erst auf
(richterliche)
Anordnung gestartet. Nicht auf Vorrat. Zielgruppe sind ISP mit
Endkunden
an xDSL Anschlüssen (ADSL, VDSL, Cable, FTTH). Webhoster usw. sind
nicht
die Zielgruppe. Gegebenenfalls werden dort im Einzelfall gezielte
Mass-
nahmen ergriffen, wie z.B. die Installation eines Sniffers.
Wie gesagt, alles Standard-ETSI Lawful Intercept Zeugs. Was nicht
heissen
soll das es gut ist oder nicht schwierig zu implementieren ist.
PS: DBA, BAKOM und Lieferanten von den Lawful Intercept Lösungen
lesen auch
SWINOG.
Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und
nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen
folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine
Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und
nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was
UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf,
dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein
NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?