Am 08.12.13 20:46, schrieb Oliver Schad:
Hallo zusammen,
habt ihr schon das Papier der AGUR12 gelesen? https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Urheberrecht/d/Schlussbericht_der_A...
Kapitel 9 enthält Forderungen, z.B.:
| In der Schweiz befindliche Access Provider sollen auf behördliche | Anweisung hin in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit | offensichtlich illegalen Quellen über IP- und DNS-Blocking sperren.
China wir kommen und zwar nicht, weil wir gefährliche Terroristen jagen, sondern gefährliche Kopierer.
Schön auch die Hilfspolizistenaufgaben, wo Provider selbständig nach illegalen Inhalten suchen dürfen.
Meinungen?
Es ist nicht definiert, was ein "schwerwiegender Fall" ist. Oder ist es?
Was sind offensichtlich illegale Quellen? Wer definiert die "Illegalität"?
Was ist eine "behörldiche Anweisung"? Genügt ein Fingerzeit des Sakristans oder braucht es ein Anweisung eines Richters?
Kann der Dorfpolizist die Website des ungeliebten Schwagers ausschalten lassen?
Schöne Grüsse Oli
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