Interessanterweise finde ich keinen Hinweis auf eine geplante oder laufende Vernehmlassung unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK oder http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html#UVEK .
Da aber in der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip gilt muss das BAKOM diese Unterlage auf Anfrage herausgeben - die entsprechende Anfrage gem. http://www.bakom.ch/schalter/01370/index.html?lang=de habe ich heute Nachmittag abgeschickt.
Mal sehen ob und wann da was kommt - habe um elektronische Zustellung gebeten, melde mich sobald ich was erhalte.
Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf, dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?