Sehr geehrter Herr Meier
Ihre Antwort tönt wie eine Stellungsname
eines Überwachers und nicht wie die eines Datenschützers. Ich hätte erwartet,
dass sie sich zumindest um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sorgen.
Erachten Sie die Speicherung
aller Bewegungen jedes Internetnutzers ohne vorherigen Verdacht nicht als
gefährlich?!
Es ist doch so, dass die Daten nach
der neuen Vorschrift aufgezeichnet werden müssten, lange bevor eine richterliche
Anordnung zur Überwachung ausgestellt wird! Und genau da besteht die Gefahr des
Missbrauches. Wer überwacht die Provider und die Überwacher? Ich spreche hier
nicht von der Echtzeitüberwachung, sondern von der Vorratsdatenspeicherung.
In Art. 3a wird die
Überwachung ausserhalb von Strafverfahren klar auf vermisste Personen beschränkt.
Die verlangte Vorratsdatenspeicherung stellt aber eine Überwachung ausserhalb
eines Strafverfahrens dar, und ist somit bis auf die Fälle von Art. 3a
unzulässig! Wie stehen Sie dazu?
Die Aussage, dass es sich
lediglich um eine technische Umsetzung des bestehenden Rechts handelt, wird bezweifelt.
Es ist wohl eher eine neue, wesentlich umfangreichere Auslegung der BÜPF.
In Art. 15 Abs. 3 werden die Daten
zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend auflistet. Dies sind Daten zur Teilnehmeridentifikation,
Verkehrs- und Rechnungsdaten.
Der strittige Punkt betrifft
vermutlich die Verkehrsdaten. Unter Verkehrsdaten sind die Daten zu Verstehen,
die zur Verkehrsmessung und Verrechnung sowieso erhoben werden müssen. Bei
IP-Verkehr sind dies also das Loginprotokoll mit IP-Adresse. Eine generelle
Überwachung der gesamten Bewegungen aller Nutzer war sicher nicht der Willen des
Gesetzgebers, denn Art. 3 verbietet dies ausdrücklich. Gegen die Speicherung
der Logindaten ist nichts einzuwenden. Dies entspricht den Verbindungsdaten der
Telefonie. Was dann genau kommuniziert wird, muss bei der Telefonie auch nicht
aufgezeichnet werden. Eine anders lautende Auslegung des Gesetzes wird hoffentlich
vom Bundesgericht zurückgewiesen.
Es ist sicher unbestritten, dass
eine Überwachung nach begründetem Verdacht sinnvoll und hilfreich für die
Verbrechensbekämpfung sein kann, doch kann die breite Bevölkerung nicht
verstehen, weshalb dazu gleich alle Internetnutzer überwacht werden müssen?!
Insbesondere, da Kriminelle diese Überwachung mit einfachsten Mitteln umgehen
können. Bei solch fragwürdigem Nutzen ist die Massnahme nicht Verhältnismässig und
zudem viel zu teuer.
Ich hoffe, dass Ihr Amt seine
Verantwortung gegenüber dem Bürger wahrnimmt, und sich gegen die Einführung der
neue Verordnung einsetzt.
Im sorry that this is
all in german, but my English is not good enough to translate this!
Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi
COMsulting GmbH
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